Die Gemeinde Küsnacht informiert über die Wahlvorschläge zur Erneuerungswahl von sieben Mitgliedern inklusive Präsident der reformierten Kirchenpflege.
Kirchenbank
Eine Kirchenbank in einer Kirche. (Symbolbild) - keystone
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Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 16. Dezember 2021 im Küsnachter zur Erneuerungswahl von sieben Mitgliedern inklusive Präsident der reformierten Kirchenpflege sind innert Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Abderhalden Urs, 1962, Altmann Paul, 1965, Boller Regula, 1971, Fuchs Walther, 1963, Heberlein Max, 1946, Hubmann Gerhard, 1963, Panchaud de Bottens Madeleine, 1962.

Als Präsident wurde Heberlein Max vorgeschlagen. Weitere Informationen sind auf der Gemeindehomepage zu finden.

Es ist eine zweite Frist angesetzt worden

Es wird eine zweite Frist von sieben Tagen, das heisst bis 17. Februar 2022 angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht eingereicht werden können.

Sind nach Ablauf dieser Nachfrist gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen, wie Mitglieder zu wählen sind, werden Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet. Werden mehr Personen vorgeschlagen, als erforderlich sind, wird ein leerer Wahlzettel abgegeben.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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