Wie die Gemeinde Kriens mitteilt, wurden für Umnutzung des alten Krienser Gemeindehauses die Voraussetzungen erarbeitet und der Baurechtsvertrag unterzeichnet.
brand kriens
Kriens im Kanton Luzern. (Archivbild) - keystone
Ad

Für die Umnutzung des ehemaligen Krienser Gemeindehaus gibt es seit geraumer Zeit konkrete Ideen.

Im denkmalgeschützten Gebäude sollen altersgerechte Wohnungen entstehen.

Die Wohnungen werden von der GWAK gebaut und betrieben

Gebaut und betrieben werden die Wohnungen von der Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (GWAK), die unmittelbar daneben auf dem Areal des ehemaligen Gemeindeschuppens im Lindenpark bereits ein vergleichbares Angebot betreibt.

Die hohe Auslastung der Lindenpark-Wohnangebote zeigt die grosse Nachfrage nach solchen Wohnangeboten an zentraler Lage in Kriens.

Da rennt die GWAK mit dem neu entstehenden Angebot im altehrwürdigen Gemeindehaus offene Türen ein.

Es können bis zu zehn Wohnungen realisiert werden

Die GWAK wird das ehemalige Gemeindehaus und das Grundstück für 92 Jahre im Baurecht übernehmen und dort Kleinwohnungen realisieren.

Ein erstes Projekt zeigt, dass bis zu zehn Wohnungen realisiert werden können. Dabei sind im ersten Obergeschoss vier «Clusterwohnungen» angedacht.

Die vier Kleinwohnungen sind um den ehemaligen Gemeinderatssaal gruppiert, die deren Bewohnenden als Gemeinschaftsstube dient.

Im Konzept der altersgerechten Wohnungen verpflichtet sich die GWAK, die Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen.

Ältestes Gemeindehaus stammt aus dem Jahr 1912

Das Gebäude, es gilt als das älteste noch erhaltene Gemeindehaus im Kanton Luzern, stammt aus dem Jahr 1912 und wurde vom Luzerner Architekten Emil Vogt gebaut.

Es wurde mit Dächern und Fenstern bewusst in Anlehnung an ein Bauernhaus erbaut und soll der einst landwirtschaftlichen Szenerie an diesem Ort die Referenz erweisen.

Zuerst war das Gebäude Gemeindehaus, Gerichtsgebäude mit Arrestzellen im Keller und einer Wohnung für den Gemeindeweibel im Dachgeschoss und später diente es bis 2019 ausschliesslich der Krienser Gemeindeverwaltung.

Mit dem Wachstum von Kriens wurde der Platz darin aber knapp, weshalb die Verwaltung zuletzt auf verschiedene externe Standorte aufgeteilt wurde und im Jahr 2019 im neuen Stadthaus zusammengezogen wurde.

Umsetzung des Baurechtsvertrages

Das Geschäft war bereits im Juni 2022 im Krienser Einwohnerrat, beide Parteien waren sich über die Modalitäten einig.

Das Stadtparlament stimmte damals der Umnutzung und damit der Abgabe des Hauses im Baurecht bis ins Jahr 2114 zu.

Stadt Kriens und GWAK haben sich in der Folge an die Umsetzung des Baurechtsvertrages gemacht.

Bei diesen Detailarbeiten tauchten seitens GWAK notwendige Arbeiten auf in Zusammenhang mit der Bereitstellung des historischen Gebäudes für die spätere Nutzung.

Zusatzkosten für Bereitstellung

Neben fehlenden Grundlagendaten für den Bau (Plandossier) ging es dabei zur Hauptsache um gebäudeenergetische Aufbesserungen (Gebäudeenergieausweis GEAK), nötige sicherheitsrelevante Arbeiten (Absturzsicherungen in Absprache mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU und Denkmalpflege) sowie generelle Abklärungen mit der Denkmalpflege.

Insgesamt hatte die GWAK für diese nötigen Zusatzarbeiten Zusatzkosten von rund 345'000 Franken ermittelt.

Die Stadt Kriens wollte eine zeitnahe Umsetzung des Projektes ermöglichen und sagte zu, sich mit pauschal 250'000 Franken an den Kosten zu beteiligen.

Zweiter Einwohnerratstermin im Herbst

Der Stadtrat will diesen letzten Schritt nun im Herbst 2023 dem Stadtparlament unterbreiten.

Er hat den Baurechtsvertrag im Juli 2023 unterschrieben unter dem Vorbehalt einer erneuten Zustimmung durch das Parlament.

«Mit der neuen Situation wollen wir Transparenz schaffen, weil wir der Meinung sind, dass es sich um eine wichtige Änderung im Baurechtsvertrag handelt», sagt Stadtrat Roger Erni.

Baubewilligung sollte im Jahr 2024 vorliegen

Die zusätzlich benötigten Mittel seien da gut investiert in die spätere Nutzung.

Stimmt der Einwohnerrat der Anpassung des Baurechtsvertrages zu, kann die GWAK an der Realisierung des Projektes weiterarbeiten.

Es ist geplant, dass für den Umbau nach dem ordentlichen Verfahren eine Baubewilligung im Jahr 2024 vorliegt. Ein Bezug wäre damit im Verlaufe des Jahres 2025 möglich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentFrankenKriensHerbstBFU