

Kriens aktualisiert Informationen zur Schutzraumzuteilung

Tritt in der Schweiz ein Krisenfall ein, würde die Bevölkerung über die verschiedensten Informationskanäle (Alarmsirenen, Smartphone-App «Alertswiss», Radioaufrufe und weitere) aufgefordert, sich im jeweils zugeordneten Schutzraum zu versammeln.
Spätestens dann stellen sich Fragen wie «Wo befindet sich dieser Schutzraum?», «Ist dieser auch funktionstüchtig?», «Wer ist von Gesetzes wegen für die Instandhaltung oder Kontrolle zuständig?», «Was kann ich selber zu meiner Sicherheit und zur Sicherheit meiner Familie, meiner Freunde und Verwandten beitragen?».
Weil sich angesichts der aktuell angespannten weltpolitischen Lage die Anfragen zu diesem Thema in den vergangenen Tagen gehäuft haben, hat die Stadt Kriens ihre Informationen dazu auf ihrer Webseite aktualisiert. Insbesondere die Informationen zum Thema Schutzräume und zum Thema Bevölkerungsschutz.
Im Kanton Luzern haben alle hier gemeldeten Personen im Ernstfall einen ihnen zugewiesenen Schutzraum. Dieser befindet sich entweder im Untergeschoss des eigenen Hauses – oder aber in einem Gebäude in naher Umgebung. Die Zuteilung der Plätze erfolgt durch den Zivilschutz des Kantons Luzern und wird aufgrund verschiedener Kriterien laufend aktualisiert.
Stadt Kriens publizierte ein Informationsvideo zum Thema «Schutzräume» auf ihrer Webseite
Auch wenn wir alle hoffen, dass wir diese Schutzräume nicht für einen Ernstfall brauchen, lohnt sich in der aktuell angespannten weltpolitischen Lage ein Blick in die wichtigsten Vorgaben.
Dazu kann nicht nur der Blick in die Raumzuteilung gehören. Es kann durchaus auch Sinn machen, den eigenen privaten Schutzraum zu entstauben und gleichzeitig zu kontrollieren. Ein entsprechendes Informationsvideo befindet sich auf der Webseite der Stadt Kriens.