

Horw: Öffentliche Mitwirkung wurde rege genutzt

72 Mitwirkungseingaben mit über 200 Begehren und Fragen sind zur Teilrevision der Nutzungsplanung eingegangen. Dabei haben sich fünf Themen herausgeschält. Die Teilrevision der Ortsplanung ist eine Angelegenheit, die zur Mitwirkung mobilisiert.
Vom 18. Oktober bis 10. Dezember 2021 lag das Dossier der Teilrevision Nutzungsplanung zur öffentlichen Mitwirkung auf. Privatpersonen, Immobilienunternehmen, Verbände und politische Parteien haben die Mitsprachemöglichkeit genutzt. Fünf Themen standen bei den Mitwirkenden im Fokus.
Harmonisierung der Baubegriffe
Klärungsbedarf zeigt sich in einigen Mitwirkungseingaben hinsichtlich Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Dabei geht es vor allem um die mögliche Erweiterung von bestehenden Bauten sowie das bauliche Nutzungsmass an Hanglagen.
Im Kanton Luzern sind alle Gemeinden verpflichtet, die neuen kantonalen Baubegriffe bis Ende 2023 in ihre Nutzungsplanung zu überführen. In Horw sollen die neuen Nutzungsmasse so festgelegt werden, dass sie den bisherigen möglichst nahekommen.
Für bestehende Bauten und Anlagen, die unter den neuen Bestimmungen nicht mehr bewilligt werden könnten, gilt die Bestandesgarantie. Sie ermöglicht es, dass trotzdem moderate bauliche Anpassungen bewilligt werden können, wenn diese dem Unterhalt und der zeitgemässen Erneuerung dienen.
Aufhebung Sondernutzungsplanungen
Wegen der Neuerungen, welche die harmonisierten Baubegriffe mit sich bringen, entspricht der Grossteil der Gestaltungs- und Bebauungspläne dem übergeordneten Recht nicht mehr.
Jene, die nicht mehr aktuell sind oder bereits mehrheitlich realisiert wurden, werden aufgehoben. In diesen Fällen gilt die Regelbauweise und für bestehende Bauten die Bestandesgarantie.
Die Mitwirkungseingaben betreffen die Sicherung von baulichen Vorgaben, die bis anhin über die Sondernutzungsplanungen gesichert wurden. Dazu gehören beispielsweise Baubereiche, Dachformen oder die Gestaltung des Aussenraums.
Gewässerraum sind meist Partikularinteressen
Bereits heute ist mit den Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt. Die Teilrevision Nutzungsplanung erlaubt es, diesen in den meisten Fällen zu reduzieren.
Die Mitwirkungseingaben zum Thema Gewässerraum betreffen häufig die Gewässerraumbreiten auf einzelnen Grundstücken und somit fast ausschliesslich Partikularinteressen.
Seebucht soll sich zu einem mehrheitlich öffentlichen Freiraum
Die bestehenden Freiräume werden heute intensiv genutzt und entsprechen den vielfältigen Ansprüchen nicht mehr. Verschiedene Mitwirkungseingaben betreffen die zukünftige Zonierung und die geplanten Entwicklungen.
Langfristig soll sich die Seebucht gemäss dem Räumlichen Entwicklungskonzept 2040 zu einem mehrheitlich öffentlichen Freiraum entwickeln.
Um dies zu erreichen, werden mehrere Grundstücke in die Zone für öffentliche Zwecke beziehungsweise in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgezont.
Klimaanpassung
Zur Förderung einer klimaangepassten Entwicklung werden im Bau- und Zonenreglement (BZR) zwei neue Artikel aufgenommen.
Diese verlangen, dass den Themen Klimaschutz und Klimaadaption im Planungs- und Bauwesen von Horw auf allen Stufen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Kontrovers aufgenommen wird von den Mitwirkenden die Bestimmung, die es der Gemeinde ermöglicht, in vom Hitzeinseleffekt besonders betroffenen Gebieten mikroklimatische Analysen zu verlangen.
Vorprüfung des Kantons ist abgeschlossen
Der Kanton Luzern hat in der Vorprüfung das Vorgehen der Gemeinde mit einigen Hinweisen und Handlungsanweisungen bestätigt. Insbesondere begrüsst der Kanton die Aufnahme von neuen qualitätssichernden Bestimmungen im Bau- und Zonenreglement.
In den nächsten Wochen erfolgt die Prüfung und Beratung der Eingaben. Die Erkenntnisse und der Umgang mit den einzelnen Anträgen werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Dieser wird im Frühsommer allen Mitwirkenden zugestellt und auf der Webseite der Ortsplanung Horw aufgeschaltet.
Im Spätsommer 2022 soll die Teilrevision Ortsplanung in die öffentliche Auflage kommen. Auch die Naturschutzverordnung wird zu diesem Zeitpunkt aufgelegt.
Weitere Informationen und vier erläuternde Kurzfilme auf sind auch auf der Webseite der Ortsplanung Horw zu finden.