

Gemeinden können Hochwasserbau-Kosten auf Kanton Luzern abwälzen

Am 1. Januar 2020 trat das totalrevidierte Wasserbaugesetz (WBG) im Kanton Luzern in Kraft. Neu trägt der Kanton die Kosten für Hochwasserschutzprojekte alleine und hat die Kostenteiler für zwei Projekte angepasst, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Es handelt sich um das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Sure und den Hochwasserschutz und die Renaturierung Kleine Emme im Abschnitt Stägmättli in Malters. Die Gemeinde Malters und die Stadt Sursee hatten im vergangenen Jahr Beschwerde eingereicht gegen die Kosten, die ihnen der Kanton auferlegt hatte.
Bundesbeiträge bleiben unverändert
Damals war bereits absehbar, dass das Gewässergesetz entsprechend revidiert wird und die Gemeinden künftig keine Beiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen leisten müssen. Wegen der Beschwerden konnte der Kanton die Projekte nicht bewilligen. Nun komme für beide Hochwasserschutzprojekte der neue Kostenteiler zur Anwendung.
Die Kostenanteile des Kantons erhöhen sich um die bisherigen Gemeindeanteile. Es fallen 2,3 Millionen Franken von Malters, 1,76 Millionen Franken von Sursee sowie 324'000 Franken von Oberkirch weg. Die Bundesbeiträge bleiben unverändert.