Wie die Gemeinde Horw mitteilt, soll durch den Gehölzschnitt der Schutz von wertvollen Aussichtslagen auf dem Gemeindegebiet gewährleistet werden.
Das Dorfzentrum in Horw.
Das Dorfzentrum in Horw. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Frühling führt das Baudepartement jeweils die jährliche Kontrolle des Aussichtsschutzes durch. Die optimale Zeit, um Hecken und Sträucher zu schneiden, beginnt jedoch bereits jetzt.

Der Gehölzschnitt sollte ausserhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen, am besten zwischen November und März, da in dieser Zeit Pflanzen und Tiere am wenigsten gestört werden.

An der Seestrasse gilt eine maximale Höhe von 1,2 Metern, die Frist fürs Zurückschneiden läuft hier bis Ende Februar. Für den Kirchfeldweg und Oberrüti gelten 1,5 Meter als Maximalhöhe.

In allen anderen Gebieten beträgt die Maximalhöhe 1,8 Meter. Ziel des Aussichtsschutzes ist es, den Zugang zu Aussichtspunkten zu gewähren und wertvolle Aussichtslagen zu schützen.

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