Wie die Gemeinde Kriens mitteilt, nimmt sie Adressänderungen einfach und unkompliziert entgegen. Am einfachsten geht es via Online-Meldung.
Ausblick Kriens
Der Ausblick über Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wer seine Adresse wegen Umzug innerhalb der Stadt Kriens oder wegen eines Zu- oder Wegzugs ändert, ist gesetzlich verpflichtet, diese Adressänderung innert 14 Tagen den Behörden zu melden.

Auch ein Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft muss gemeldet werden.

Nur so ist es der Stadt möglich, allen Einwohnenden die nötigen Dokumente etwa für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zuzustellen.

Seit einigen Jahren können diese Adressänderungen bequem online via Webseite erfolgen und zwar sowohl Adressänderungen innerhalb der Stadt Kriens als auch ein Zuzug und Wegzug.

Unterschiedliche Dokumente werden benötigt

Bei einem Wegzug aus Kriens können gleichzeitig und bequem auch die Anmeldeformalitäten am neuen Wohnort erledigt werden.

Wer diesen Dienst nutzen will, muss volljährig und handlungsfähig sein. Wochenaufenthalter können diesen Dienst nicht nutzen.

Adresswechsel können nicht nur online, sondern auch telefonisch oder persönlich im Stadtbüro erledigt werden. Dabei werden jeweils unterschiedliche Dokumente benötigt.

Für Umzug in Kriens braucht man eine Kopie des Mietvertrages beziehungsweise Wohnungsausweises. Für Wegzug aus Kriens braucht man einen amtlichen Ausweis.

Meldung eines Wegzugs ins Ausland erfolgt persönlich

Falls ein Heimatschein bei der Stadt hinterlegt ist, wird dieser direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde weitergeleitet.

Die Meldung eines Wegzugs ins Ausland erfolgt in jedem Fall persönlich im Stadtbüro, maximal einen Monat vor der Abreise.

Mitzubringen sind ein amtlicher Ausweis (Pass, ID oder Führerausweis) und die Wegzugadresse im Ausland.

Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige haben eine Adressänderung auch der Dienststelle Militär, Zivilschutz des Kantons Luzern.

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