

Tägerwilen weist auf Regeln zur Hundehaltung hin

Wie die Gemeinde Tägerwilen mitteilt, haben Hundehalter für eine angemessene Überwachung, sachgemässe Pflege und ordentliche Unterbringung ihres Vierbeiners zu sorgen. Wer einen Hund hält oder ausführt, hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Umwelt nicht durch übermässiges Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigt wird und der Hund in Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien nicht unbeaufsichtigt ist.
Es liegt in der Verantwortung des Hundehalters, dass Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird und Privatgrundstücke nicht betreten werden.
Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen sind verboten
In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Es ist zudem verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.
Wenn die Umwelt sauber bleibt und sich der Nachbar auch über den Hund von nebenan freuen kann, lassen sich unangenehme Folgen und allfällige Streitereien mit Hausbesitzern vermeiden.