

Tägerwilen: Schutzplätze – Zuweisungsplanung (ZUPLA)

Die Schutzplatzzuteilung ist in der Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Steuerung des Schutzraumbaus und die Zuweisungsplanung sowie in der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Bewältigung ausserordentlicher Lagen (RRV AOL; RB 530.11) geregelt.
Gemäss § 12 dieser Verordnung hat die Gemeinde Tägerwilen eine Liste der vorhandenen Schutzräume und der Einwohnerinnen pro Gebäude zu erstellen und ständig zu aktualisieren. Gemäss Ziffer 3.5 der Weisung des Bundes sind die Ergebnisse dieser Zuweisungsplanung spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt umfassend bekannt zu geben.
Aufgrund der Dynamik beispielsweise durch Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle erfolgt demnach die Schutzraumzuweisung nicht fix und ständig, sondern wird quasi erst bei Bedarf vorgenommen.
Derzeit sind vorbereitende Arbeiten für die Zuweisung im Gange. Sämtliche Gemeinden haben Zugriff auf die Schutzraumdatenbank des Kantons. Somit ist jede Gemeinde in der Lage, nach einem allfälligen Entscheid des Bundes die Zuweisungsplanung bekannt zu geben.