Wie die Gemeinde Tägerwilen informiert, sind Regeln vorgeschrieben an die sich alle Hundehalter zu richten haben.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will strengere Regeln für eine artgerechte Hundehaltung einführen. Sie sollen auch vorgeben, wie oft der Hund vor die Tür kommt. Foto: Nicolas Armer/dpa
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will strengere Regeln für eine artgerechte Hundehaltung einführen. Sie sollen auch vorgeben, wie oft der Hund vor die Tür kommt. Foto: Nicolas Armer/dpa - dpa-infocom GmbH
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Sicher haben alle Hundehalter viel Freude mit ihrem Tier und verbringen viel Zeit mit dem Hund im Freien. Die Gemeindeverwaltung ist ihnen deshalb sehr dankbar, wenn sie daran denken, dass der Hund korrekt gehalten wird. Hundehalter haben für angemessene Überwachung, sachgemässe Pflege und ordentliche Unterbringung der Hunde zu sorgen.

Wer einen Hund hält oder ausführt, hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Umwelt nicht durch übermässiges Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigt wird; der Hund in Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien nicht unbeaufsichtigt ist; Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird sowie Privatgrundstücke nicht betreten werden.

In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.

Die Gemeinde bittet alle Hundehalter, fair und darauf bedacht zu sein, dass die Umwelt sauber bleibt und sich Nachbarn auch über den Hund freuen können. So lassen sich die unangenehmen Folgen und allfällige Streitereien mit Hausbesitzern vermeiden. Mit der Tierhaltung sind die Halter auch diese Verantwortung eingegangen, und die Gemeinde bittet diese, sich daran zu halten.

Die Gemeinde Tägerwilen dankt allen, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen.

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