Tägerwilen ordnet am 23. August 2021 ein Lastwagenfahrverbot für die Müller-Thurgaustrasse an. Einwendungen können innert 20 Tagen eingereicht werden.
Blick auf das Auspuffrohr eines Diesel-LKW.
Lastwagen (Symbolbild) - Keystone
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Ein Entwurf der Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) der Gemeinde Tägerwilen für die Müller-Thurgaustrasse besagt die Anordnung eines Lastwagenfahrverbots.

Mit Eingabe vom 23. August 2021 beantragt die Politische Gemeinde Tägerwilen dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Die Signale 2.07 «Verbot Lastwagen» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» gemäss Situationsplan vom 14. Juli 2021. Der Situationsplan kann bei der Politischen Gemeinde Tägerwilen eingesehen werden (Eingangshalle).

Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt in Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

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