

Mehr Platz für Gartenwirtschaften

Dank den Lockerungen des Lockdowns hat die Gastronomie ab dem 11. Mai 2020 ihre Türen wieder geöffnet – wenn auch unter Auflagen. GastroSuisse hat hierfür ein umfassendes Schutzkonzept erstellt und die Grundregeln festgehalten.
Die Abstandsregeln zwingen Gastronomen, die Anordnung der Tische zu ändern. Unter anderem gilt ein Abstand von zwei Metern von Tischkante zu Tischkante.
Die Stadt Kreuzlingen möchte einen Beitrag leisten und die Gastronomen unterstützen. Diesen soll unkompliziert die Möglichkeit geboten werden, die Fläche des öffentlichen Raumes etwas ausgedehnter zu nutzen, als es gemäss Baubewilligung zulässig ist.
Das Vorgehen ist einfach: Die Gastronomen informieren die Bauverwaltung in Form eines Plans über die neue Nutzfläche. Eine gesonderte Bewilligung wird nicht ausgestellt.
Bewirtung von 10.00 bis maximal 22.00 Uhr
In der erweiterten Fläche ist eine Bewirtung von 10.00 bis maximal 22.00 Uhr vorgesehen. Die Sehbehindertenführung auf dem Boulevard muss frei bleiben und der Zugang zu allfällig betroffenen Anlagen der Energie- und Wasserversorgung muss gewährleistet sein. Schliesslich darf die Ausweitung in den Gastronomiebetrieben stadtweit zu keiner Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs führen.
Die Einhaltung der Baubewilligung für eine allfällige Gartenwirtschaft und die gleichzeitige Befolgung des Schutzkonzepts kann dazu führen, dass Mobiliar abgeräumt werden muss. Genau dies möchte die Stadt mit dieser Ausnahme, die für den Zeitraum vom Mai bis September 2020 beschränkt ist, vermeiden.