

Jährliche Beiträge an Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit

Wie die Stadt Arbon mitteilt, unterstützt die Stadt seit 1987 Vereine und Gruppierungen aus der Region Oberthurgau, die Kindern und Jugendlichen eine regelmässige und sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichen. Bislang erhielten die Vereine jährlich einen Beitrag von 30 Franken pro aktivem Arboner Mitglied im Alter bis 20 Jahre.
Im Rahmen der Beantwortung der Motion «Anpassung Beitrag an Vereine für Kinder- und Jugendarbeit» an der Sitzung des Stadtparlaments vom 17. September 2024, kündigte der Stadtrat an, diesen Beitrag auf 50 Franken pro aktivem Mitglied im Alter von 0 bis 20 Jahren zu erhöhen. Gleichzeitig hielt der Stadtrat fest, dass die entsprechenden Richtlinien nach Genehmigung des Budgets umfassend überarbeitet werden sollen.
In der Folge wurden die Richtlinien für die Beitragsgewährung für Kinder- und Jugendarbeit grundlegend angepasst. Neben formellen Überarbeitungen und inhaltlichen Präzisierungen wurde insbesondere in Artikel 5 («erhöhter Beitrag») eine zentrale Neuerung eingeführt.
Arbon unterstützt Vereine für Ermässigungen an armutsbetroffene Kinder
Vereine, die armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen eine Ermässigung von mindestens 50 Prozent auf den Jahresbeitrag gewähren, erhalten neu 60 Franken pro aktivem Arboner Mitglied im Alter von 0 bis 20 Jahren. Als armutsbetroffen gelten Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigten die Kriterien der KulturLegi (Sozialhilfe, individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Working-Poor) erfüllen.
Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen die Vereine einen entsprechenden Vertrag als Angebotspartner der KulturLegi vorweisen und das vergünstigte Angebot auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Mit der Ermässigung für Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Familien setzt die Stadt Arbon einen wichtigen Schritt aus dem UNICEF-Aktionsplan «Kinderfreundliche Gemeinde» 2024 bis 2028 um und leistet einen wertvollen Beitrag zur chancengerechten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien.
Die Richtlinien setzte der Stadtrat an seiner Sitzung vom 16. April 2025 in Kraft. Beitragsberechtigte Vereine können die entsprechenden Unterlagen bis zum 31. Mai 2025 auf der Webseite der Stadt über das elektronische Kontaktformular einreichen. Auf derselben Seite finden sie auch die Richtlinien.