Aufgrund der Massnahmen des Regierungsrats des Kantons Bern zur Bekämpfung von Covid-19 bleiben die Sportanlagen der Gemeinde Köniz ab sofort für Vereine zu.
Sportanlagen Köniz
Die Sportanlagen der Gemeinde Köniz sind für Vereine teilweise wieder geöffnet - Damian Poffet, Liebefeld
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Die Zahl der positiv getesteten Personen steigt weiter an, gesamtschweizerisch und im Kanton Bern. Der Regierungsrat hat deshalb weitreichende Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

• Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind verboten. Das gilt auch für private Anlässe im Familien- und Freundeskreis und für betriebliche Veranstaltungen wie Weihnachtsessen oder Apéros.

• Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale und öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos, Sport- und Fitnesscenter werden geschlossen.

• Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen und die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Körperkontakt sind verboten.

• In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr früh.

Die Turn- und Sporthallen der Könizer Schulen sind ab sofort für die Vereine geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden. Ausgenommen vom Verbot sind Mannschaften der beiden obersten Ligen.

Auch Sportarten mit engem Köperkontakt sind nicht mehr erlaubt. Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt auch für die Aulas und weiteren Räumlichkeiten in den Schulen.

Die vom Regierungsrat beschlossene Verordnung ist am 24. Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft getreten und gilt bis 23. November 2020.

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