In Köniz soll es bezahlbaren Wohnraum für alle geben. Das ist das Ziel des von der Stimmbevölkerung beschlossenen Artikels «Preisgünstig Wohnen».
Das Schloss Köniz.
Das Schloss Köniz. - Nau.ch
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Der neue Art. 26a des Könizer Baureglements «Preisgünstig Wohnen» ist seit Juli 2020 in Kraft. Die nun vorliegende Verordnung regelt die konkrete Umsetzung.

Sie legt fest, wie die maximalen Höchstmieten zu berechnen sind, und sie definiert das Verfahren für Bewilligungen und das Controlling.

Die Verordnung listet auch die Ortsteile auf, in denen der Artikel bei bedeutenden Aufzonungen zwingend zur Anwendung kommen muss. Es sind die Ortsteile Wabern-Ost, Wabern-West, Spiegel, Köniz, Liebefeld und Ried

Berechnung der Kostenmiete als Krux

Preisgünstiges Wohnen bedeutet: Die Wohnungen werden dauerhaft in Kostenmiete vermietet. Das heisst, den Mieterinnen und Mietern werden nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt, die effektiv anfallen (Bau, Betrieb und Unterhalt).

Die Höhe einer Kostenmiete hängt wesentlich von den Erstellungskosten einer Wohnung ab. Grundsätzlich kann ein Vermieter die Kostenmiete erst dann berechnen, wenn die Baukosten abgerechnet und die Kosten für Betrieb und Unterhalt bekannt sind.

In der Konsequenz heisst das: Die maximal zulässigen Mieten, die der Artikel «Preisgünstig Wohnen» fordert, können auch erst berechnet werden, wenn die Wohnungen bezugsbereit sind. Das führt im Bewilligungsverfahren zu erheblichen

Schwierigkeiten und grossem Aufwand sowie grossen Unsicherheiten bei den Grundeigentümerschaften.

Köniz wird deshalb die maximal zulässigen Mietzinse für preisgünstige Wohnungen mittels einer vereinfachten, aber trotzdem abgestützten Pauschal-Lösung berechnen.

Gemeinde legt maximale Mietzinse mit der Baubewilligung fest

Wenn für ein Areal gemäss Nutzungsplanung ein Anteil an preisgünstigen Wohnungen vorgeschrieben ist, muss die Bauherrschaft im Baugesuch diejenigen Wohnungen bezeichnen, die in Kostenmiete vermietet werden sollen.

Die Gemeinde berechnet die Mietzinssumme für diese Wohnungen und verfügt sie mit der Baubewilligung. So würde sich aktuell beispielsweise der Anfangsmietzins für eine 3- oder 3 1/2- Zimmer Wohnung im Durchschnitt auf maximal 1'333.-/ Monat belaufen (Nettomiete – gemäss dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25%).

Die dauerhafte Vermietung in Kostenmiete wird im Grundbuch eingetragen und der Vermieter muss dem Bauinspektorat alle vier Jahre Auskunft geben über die Höhe der Mieten.

Preisgünstiges Wohnen vielerorts auf der politischen Agenda

Wohnen in der Schweiz ist teuer. Das Thema kommt mit zunehmender Dringlichkeit aufs Tapet. Mehrere Städte haben in den letzten Jahren Erfahrungen gesammelt, wie sie dem Anliegen nach günstigem Wohnraum entsprechen können und welche Ansätze sich in der Praxis bewähren.

Auch haben sich mehrere Gerichte verschiedener Stufen mit Fördermodellen für preisgünstigen Wohnungsbau beschäftigt.

Köniz konnte von diesen Erfahrungen profitieren und die Verordnung entsprechend formulieren. Die Weichen stehen gut, dass Köniz die Umsetzung des Baureglementartikels mit Erfolg gestalten kann.

Der Gemeinderat hat die Verordnung zum Artikel 26a des Baureglements an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 genehmigt. Sie tritt voraussichtlich per 1. Mai 2021 in Kraft.

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