Die Gemeinde Köniz bittet, bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 27. März 2022 die Stimme aufgrund der Coronavirus-Situation brieflich abzugeben.
Das Ritterhuus (rechts) im Schloss Köniz.
Das Ritterhuus (rechts) im Schloss Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bittet die Gemeinde Köniz die Stimmberechtigten, ihre Stimme nach Möglichkeit brieflich abzugeben. Die Stimmabgabe kann jedoch auch in den nachstehend aufgeführten Lokalen erfolgen: Gemeindehaus Bläuacker, Landorfstrasse, Köniz am Donnerstag, 24. März 2022 von 16 bis 18 Uhr und Freitag, 25. März 2022, von 14 bis 16 Uhr, Oberstufenzentrum Köniz am Sonntag, 27. März 2022, von 10 bis 12 Uhr.

Das Wahlmaterial ist den Stimmberechtigten per Post zugestellt worden. Fehlende oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens Freitag, 25. März 2022, 16 Uhr persönlich bei den Einwohnerdiensten in Köniz nachverlangt werden.

Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe

Über das Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe orientiert die Stimmberechtigten der auf dem amtlichen Zustell- und Antwortkuvert aufgedruckte Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen. Der Gemeinderat bittet nicht vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Die Ausübung der Stellvertretung an der Urne ist verboten.

Weitere Auskünfte erteilen gerne die Einwohnerdienste.

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