

Beschwerde gegen Parkkarten in Köniz wurde aufgehoben

Mit Beschluss vom 21. Juni 2021 änderte das Parlament das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und führte eine neue Parkkarte ein (Parkkarte für Handwerksbetriebe und für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch).
Gegen einen Teil der Änderungen wurde Beschwerde erhoben. Mit Entscheid vom 20. Dezember 2021 hob das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Artikel 4a Absatz 1 Buchstabe d des Reglements auf. Die übrigen Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2022. Der Erlass kann auf der Gemeinde-Webseite abgerufen werden.
Seit dem 1. Januar 2022 können jene, die die Voraussetzungen erfüllen, die neue Parkkarte beim Polizeiinspektorat beziehen. Die Parkkarte berechtigt die Inhaber für die Dauer der auswärtigen Arbeitsverrichtungen innerhalb der Gemeinde Köniz zum Parkieren in allen blauen Zonen, auf Parkierungsflächen mit Parkzeitbeschränkung sowie auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen.
Nicht erlaubt ist das Parkieren im Park- und Halteverbot. Zusätzliche Informationen können beim Polizeiinspektorat Köniz erhalten werden.