

Schöftland über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht

Im Rahmen vergangener Einbürgerungsaktion, welche vor 20 und zehn Jahren durchgeführt worden sind, wurden 79, resp. 60 Personen ins Ortsbürgerrecht der Gemeinde Schöftland aufgenommen.
Da die Zahl der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger seither wiederum kontinuierlich abnimmt, hat die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2021 auf Antrag des Gemeinderates einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer erneuten Aktion zur Aufnahme langjähriger Einwohner in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Schöftland gefasst.
Mit dieser Einbürgerungsaktion erhofft sich der Gemeinderat einerseits ein grösseres Interesse am politischen Leben in der Ortsbürgergemeinde und anderseits eine noch breitere Ab- und Unterstützung bei der Verwaltung des doch beachtlichen Vermögens. Einen materiellen Vorteil gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern haben bekanntlich die Ortsbürger heute nicht mehr.
Über das Verfahren
In einem ersten Schritt muss das Einwohnerbürgerrecht nach den Vorgaben des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) erworben werden. Die Zuständigkeit für die Verleihung des Einwohnerbürgerrechts liegt beim Gemeinderat.
In einer zweiten Phase kann das Ortsbürgerrecht erworben werden, denn nur wer bereits das Einwohnerbürgerrecht besitzt, kann das Ortsbürgerrecht erwerben. Hierfür ist die Ortsbürgergemeindeversammlung zuständig.
Voraussichtlich werden alle Gesuche an der Rechnungsgemeindeversammlung der Ortsbürger vom November 2022 in einem Paket unterbreitet.
Abgabe des Gesuchsformulars
Für die Abgabe des Gesuchsformulars und für weitere Orientierungen zur Beschaffung der ausserhalb der eigenen Verwaltung von den Gesuchsstellern einzufordernden Unterlagen steht die Gemeindekanzlei telefonisch oder via E-Mail gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat hofft, dass möglichst viele langjährige Einwohner von dieser Einbürgerungsaktion Gebrauch machen. Die Gesuchsformulare können bis Ende März 2022 bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.