Wie die Gemeinde Schöftland mitteilt, wird ein Teilfahrverbot entlang der Verbindungsstrasse Hermenweg/Schützenmattweg gelten.
Ein Schild, das Durchfahrverbot für Motorwagen und Motorräder signalisiert. - Pixabay
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Der Gemeinderat hat sich, unter Berücksichtigung des ständig steigenden Verkehrsaufkommens entlang der Verbindungsstrasse Hermenweg/Schützenmattweg, dafür ausgesprochen, ein Teilfahrverbot für Lastkraftwagen, Motorfahrzeuge und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Forst, zu verfügen.

Die Details dazu werden in der nachfolgenden amtlichen Publikation, welche bereits im Kantonalen Amtsblatt veröffentlicht wurde, festgehalten. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Schöftler Jahrmarkt) kann die besagte Umfahrung zeitlich begrenzt als Umleitung dienen und das zu verfügende Teilfahrverbot somit aufgehoben werden.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden Verkehrsbeschränkungen für Verbindungsstrasse Hermenweg (ab Brücke Ruederchen) und Schützenmattweg (östlich Parzelle 2161) verfügt sowie Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signalisationsnummer 2.13 Signalisationsverordnung, SSV), während Forst- und Landwirtschaft gestattet sind.

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