Die Bevölkerung von Holziken wird gebeten, den Restbetrag der Steuern für 2021 per 31. Oktober 2021 zu begleichen.
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Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Holziken berichtet, erhält die Bevölkerung im September die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird angezeigt, was man bereits bezahlt hat oder was dem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Steuern zurück mit Zins

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2021 noch 0,1 Prozent.

Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann soll man sich an das Steueramt Holziken wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.

Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Oktober 2021 nicht möglich, soll man sich an die Finanzverwaltung Holziken wenden. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Für die Bezahlung der Steuern 2021 sollten nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine verwendet werden.

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