Wie die Gemeinde Opfikon meldet, werden die Aufhebung der Verkehrsbaulinien RRB und die Neufestsetzung entlang der Fassaden an der Voisin-Strasse genehmigt.
Im Dorfkern der Gemeinde Opfikon.
Im Dorfkern der Gemeinde Opfikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die am 31. Januar 2023 vom Stadtrat Opfikon beschlossene teilweise ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien RRB Nummer 5055/1979 und TBA Nummer 1298/2000 und die Neufestsetzung entlang der Fassaden der bestehenden Bebauung an der Voisin-Strasse werden gemäss den eingereichten Akten genehmigt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen (von 5. Mai bis 4. Juni 2023) in der Abteilung Bau und Infrastruktur, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen die Genehmigung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Aufgerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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