

Kloten: Neues Publikationsorgan für amtliche Publikationen

Bisher fungierten der Klotener Anzeiger, der Zürcher Unterländer und das kantonale Amtsblatt als amtliche Publikationsorgane der Stadt Kloten. Das bedeutet, dass sämtliche amtlichen Publikationen, Beschlüsse, Verfügungen sowie allgemein verbindliche Erlasse, gegen die ein Rechtsmittel ergriffen werden kann, dort veröffentlicht wurden.
Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2021 passt der Stadtrat nun den Publikationsprozess an. Somit werden ab 1. Januar 2022 alle amtlichen Publikationen rechtsverbindlich nur noch im E-Amtsblatt des Kanton Zürichs erscheinen.
Selbstverständlich wird der Stadtrat aber auch weiterhin auf der Stadthomepage und in den regionalen und lokalen Medien, insbesondere im Klotener Anzeiger, über wichtige Geschäfte informieren.
So bleibt auch die bewährte Stadtseite im Klotener Anzeiger bestehen. Zudem steht es den Medien frei, die amtlichen Publikationen zusätzlich zum verbindlichen E-Amtsblatt zu übernehmen.
Die systematische Rechtssammlung wird elektronisch und gedruckt geführt
Die Gemeinden des Kanton Zürichs sind gemäss Gemeindegesetz dazu verpflichtet, ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung zu veröffentlichen.
Unter anderem wird von ihnen verlangt, dass sie das gesamte Gemeinderecht in seiner aktuell geltenden Fassung, inklusive Bezeichnung mit einer Erlassnummer, systematisch nach Rechtsgebieten geordnet zur Verfügung stellen.
In Zukunft wird die systematische Rechtssammlung in gedruckter und elektronischer Form auf der Website geführt.
Es wird ein Publikationsreglement eingeführt
Die Bestimmung des amtlichen Publikationsorgans der Stadt Kloten, den Inhalt und Aufbau der systematischen Rechtssammlung sowie die Veröffentlichung der allgemein verbindlichen Erlasse sowie weiterer Beschlüsse und Verfügungen der Behörden der Stadt Kloten sind neu in einem Publikationsreglement festgelegt.
Das Publikationsreglement wurde vom Stadtrat genehmigt und tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.