

Elektronisches Patientendossier für das Alterszentrum in Opfikon

Der Bundesrat hat im März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPD) in Kraft gesetzt und alle stationären Gesundheitseinrichtungen, die über obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen.
Das EPD ist eine Plattform, auf der gesundheitsrelevante Daten dezentral gespeichert und eingesehen werden können mit dem Ziel, eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. Nach gründlicher Prüfung hat sich das Alterszentrum Gibeleich für eine Stammgemeinschaft entschieden, bei der alle relevanten Zuweiser und Zusammenarbeitsbetriebe ebenfalls angeschlossen sind.
Für die Implementierung der Integrationslösung des elektronischen Patientendossiers bewilligte der Stadtrat einen Kredit von 98'000 Franken inklusive 7,7 Prozent der Mehrwertsteuer.