Die Bevölkerung von Nesslau wird gebeten, die Bäume Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Nesslau mitteilt, dürfen Strassen und die Sicherheit ihrer Benutzer nicht durch Pflanzen entlang der Strassen beeinträchtigt werden. Gemäss kantonalem Strassengesetz haben Bäume einen Abstand von 2.50 m und Wälder einen Abstand von 5.00 m gegenüber den Strassen einzuhalten.

Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher gilt ein Abstand von 0.60 m, bei einer Höhe über 1.80 m zusätzlich die Mehrhöhe. Damit die Verkehrssicherheit und die Schneeräumung im Winter gewährleistet werden kann, wird die Bevölkerung von Nesslau gebeten, sämtliche Pflanzen bis spätestens Mitte Oktober 2021 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

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