Wie die Gemeinde Wattwil angibt, werden Grundeigentümer gebeten, die Rückschnittaktion entlang öffentlicher Strassen bis Mitte Oktober 2023 vorzunehmen.
Bahnhofstrasse in der Gemeinde Wattwil.
Bahnhofstrasse in der Gemeinde Wattwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Jeweils im Herbst besteht die Gelegenheit, Hecken und Büsche zurückzuschneiden.

Die Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen werden eingeladen, die Pflanzen auf ihrem Grundstück gemäss den Vorgaben des Strassengesetzes (Artikel 100, 104, 106, 107 und 126 StG) zurückzuschneiden.

Insbesondere ist dabei darauf zu achten, dass der Bestand von Strassen und vor allem die Sicherheit der Benützenden durch die Pflanzen nicht beeinträchtigt wird.

Rückschnitt ist bis Mitte Oktober 2023 vorzunehmen

Der Lichtraum der Strassen (4.50 Meter Höhe) und Wege (2.50 Meter Höhe) darf durch die Pflanzen zudem nicht beeinträchtigt werden.

Die Grundeigentümer sind eingeladen, den Rückschnitt bis Mitte Oktober 2023 vorzunehmen. Für Fragen oder Auskünfte steht die Abteilung Infrastruktur gerne zur Verfügung.

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