Wie die Gemeinde Mosnang mitteilt, muss mit Änderung der Grundbuchverordnung jeder natürlichen Person im Grundbuch die AHV-Nummer zugeordnet werden.
Das Unterdorf der Gemeinde Mosnang.
Das Unterdorf der Gemeinde Mosnang. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 15. Dezember 2017 hat das Parlament die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend die Beurkundung des Personenstands und das Grundbuch beschlossen.

Mit der Revision der Grundbuchverordnung (GBV) wurden die beschlossenen Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Grundbuchs umgesetzt.

Mit der Änderung der Grundbuchverordnung muss jeder natürlichen Person im Grundbuch die AHV-Nummer zugeordnet werden.

Das Grundbuchamt ist deshalb ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, jeder Grundbuchanmeldung eine Kopie des Versichertenausweises oder der Versichertenkarte oder eine schriftliche Erklärung der verfügenden Personen sowie eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte zur Identifizierung beizulegen.

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