Wie die Gemeinde Lütisburg mitteilt, erhalten alle Hundehalter Mitte Februar 2023 die diesjährige Hundesteuerrechnung.
Gemeindehausplatz in Lütisburg.
Gemeindehausplatz in Lütisburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mitte Februar 2023 erhalten alle Hundehalter die diesjährige Hundesteuerrechnung. Die Taxe beträgt 100 Franken für jeden Hund.

Gemäss Hundegesetz sind alle Hunde, die älter als drei Monate sind, bei der Hundekontrolle anzumelden und zu lösen.

Die Anmeldung soll rechtzeitig mit dem Hundepass gemacht werden. Dann wird man als Hundehalter in der Hundedatenbank Amicus registriert.

Halterwechsel und Adressänderung sollen gemeldet werden

Die Hundehalter sind verpflichtet, dass die Hundekontrollstelle über die aktuellsten Angaben verfügen.

Adressänderungen, Halterwechsel und Abgänge sollen innert 14 Tagen gemeldet werden.

Auf der Webseite von Amicus finden einen Überblick über die Meldepflichten als Hundehalter.

Die Meldungen können persönlich bei der Hundekontrollstelle, per E-Mail oder telefonisch gemacht werden.

Hundeerziehungskurse und Ausbildung

Seit 1. Januar 2017 sind keine Sachkundenachweise mehr vorzulegen. Es gilt trotzdem für alle Hundehalter die Sorgfaltspflicht.

Hat ein Halter keine Kontrolle über das Tier, kann er strafrechtlich belangt werden. Die Gemeinde kann bei auffälligen Hunden jederzeit eine Kursteilnahme vorschrieben.

Es wird empfohlen, in Selbstverantwortung freiwillig den Erziehungskurs zu absolvieren. Hunde brauchen viel Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen dazu findet man auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

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