

Lichtensteig führt ein Energieförderprogramm ein

Hauseigentümer in der Gemeinde Lichtensteig profitieren ab dem 1. Januar 2022 von diversen Förderangeboten wie Heizungsersatz, Nutzung der Sonnenenergie und Wärmedämmung. Die Gemeinde Lichtensteig hat die Energieagentur St. Gallen GmbH mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt.
Das Fördergesuch kann ab 2022 online ausgefüllt und eingereicht werden. Es sind private sowie juristische Personen als Gebäudeeigentümer förderberechtigt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der kommunalen Energieförderung ausgeschlossen.
Beitragsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Energie-Förderbeitrag besteht nicht. Die Verfügung durch die Energieagentur St. Gallen GmbH ist abschliessend.
Antrag um Förderbeiträge
Der Antrag um Förderbeiträge ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Die Energieagentur St. Gallen GmbH behält sich vor, weitere Angaben und Unterlagen zu verlangen.
Zusätzlich zum kommunalen Förderbeitrag werden bei unterschiedlichen Massnahmen auch Fördergelder von Bund oder Kanton gesprochen.