

Kirchberg SG hebt die Friedhofkommission auf

Im Rahmen der Neuorganisation in der Einheitsgemeinde Kirchberg wurde von den Parteien das Anliegen geäussert, die Kommissionen zu überprüfen. Es soll zu einer Reduktion der Kommissionen kommen.
Die Friedhofkommission setzte sich im Mai 2023 mit einem Vorschlag zur Auflösung der Friedhofkommission auseinander. Die Mitglieder der Friedhofkommission haben dem Vorschlag der Auflösung zugestimmt.
Die Leiterin des Bestattungsamtes lädt die Vertretungen der Kirchgemeinden der Landeskirchen mit Sitz innerhalb der politischen Gemeinde Kirchberg jeweils bei Bedarf zu einem «runden Tisch» ein.
Friedhofreglement erhält Nachtragsregelung
Die Aufhebung der Friedhofkommission setzt eine Änderung des Friedhofreglements voraus.
Es wurde ein erster Nachtrag zum Friedhofreglement erarbeitet, bei dem die bisherigen Zuständigkeiten der Friedhofkommission aufgehoben werden.
Gleichzeitig werden weitere punktuelle Anpassungen im Friedhofreglement vorgenommen. Das Gemeinschaftsurnengrab in Gähwil sieht die Bestattung mit oder auch ohne Namensgebung vor.
In Artikel 20 des Friedhofreglements ist festgehalten, dass die Beisetzung der Urne ohne Namensgebung erfolgt. Dieser Satz wird mit dem Ersten Nachtrag aus dem Friedhofreglement gestrichen.
Neuer Gebührentarif wird fällig
Gleichzeitig mit dem Ersten Nachtrag zum Friedhofreglement sollen auch zwei Änderungen im Gebührentarif (Anhang 2 des Friedhofreglements) vorgenommen werden.
Dabei werden die Kosten für das Grabkreuz an die effektiven Kosten angepasst und die Beschriftungskosten für Gemeinschaftsurnengräber neu aufgenommen.
Der Gemeinderat hat den Ersten Nachtrag zum Friedhofreglement erlassen. Dieser wird während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt