

In Mosnang werden Hundesteuer-Rechnungen für 2023 verschickt

Die Rechnungen für die Hundesteuer 2023 werden Ende Februar 2023 versandt.
Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen die Hundelösung 2022 sowie die Erfassungen in der schweizerischen Datenbank Amicus.
Hunde, die in der Zwischenzeit weggegeben wurden oder gestorben sind, müssen bis Ende Januar 2023 der Hundekontrolle Mosnang gemeldet werden.
So kann vermieden werden, dass unnötige oder falsche Rechnungen zugestellt werden.
Zu- und Abgänge müssen im Amicus registriert werden
Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen auch im Amicus registriert werden. Rechnungsanpassungen sind nur möglich, wenn die Daten bereinigt sind.
Die Hundesteuer bleibt bei 90 Franken pro registriertem Hund.
Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben. Für die Neulösung muss die Chip-Nummer vorgelegt werden.
Neulösungen infolge Übernahme eines Hundes oder Zuzuges aus einer anderen Gemeinde sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen.
Chip-Kennzeichnung nötig
Sämtliche Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Chip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert werden.
Auch Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate gekennzeichnet werden.
Änderungen von Personalien, Besitzerwechsel und Tod von registrierten Hunden müssen durch den Tierhalter bei Amicus gemeldet werden.