Am 27. September 2020 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat
Ad

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für diese Wahlen werden Stimmzettel mit Kandidatennamen herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 3. Juli 2020, 17.00 Uhr, in der Ratskanzlei (Gemeindebehörde) oder der Schulverwaltung (Schulbehörde) eingehen.

Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in der Gemeinde Wattwil resp. in der Schulgemeinde Wattwil-Krinau stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten aufgeführt sind und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen. Die Gemeinderatskanzlei resp. die Schulverwaltung stellen die entsprechende Formulare zur Verfügung.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2020 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 2. Oktober 2020, 17.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei resp. der Schulverwaltung einzureichen. Es ist im zweiten Wahlgang auch eine stille Wahl nach Art. 28 Abs. 1 lit. c Gesetze über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; WAG) möglich.

Briefliche Stimmabgabe, Urnenöffnungszeit

Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Eine entsprechende Anleitung ist auf dem Stimmausweis abgedruckt. Die Urnenöffnungszeit und die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmausweis ersichtlich.

Ad
Ad