

Die Gemeinde Neckertal fördert erneuerbare Energien

Damit sollen Hausbesitzer von zusätzlichen Beiträgen profitieren, wenn sie auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Gebäuden setzen.
Ein grosser Teil der Gebäude im Toggenburg gilt als sanierungsbedürftig und im Bereich der Wärmeerzeugung sind noch immer viele Ölfeuerungen im Einsatz.
Das erzeugt einen hohen CO2-Ausstoss.
Mit einem attraktiven Förderprogramm will die Gemeinde Neckertal die Einwohner motivieren, auf erneuerbare Energien umzusteigen und die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die erste Tranche der Finanzierung wurde zugestimmt
Mit diesen Massnahmen soll es unter anderem gelingen, den CO2-Ausstoss zu verringern.
Der Gemeinderat von Neckertal hat bereits im November die Weichen für das Energieförderprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 gestellt.
An der Budgetversammlung hat die Bürgerschaft einer ersten Tranche der Finanzierung in der Höhe von 200'000 Franken zugestimmt.
Somit konnte das Förderprogramm am 1. Januar 2023 starten.
Von der öffentlichen Förderung profitieren
Private Hausbesitzer können von der öffentlichen Förderung profitieren, wenn ihre Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO2 beitragen.
Im Bereich der Heizenergie ist dies beispielsweise der Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektrowiderstandheizungen durch Wärmepumpen oder einen Anschluss an ein Fernwärmenetz.
Im Bereich der Gebäudehüllen wird der Fensterersatz gefördert.
Private Bauherren bekommen Unterstützung
Unterstützung bekommen private Bauherren für den Neubau von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden.
Weiter können mit dem Programm Aktionen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien durchgeführt werden, wie beispielsweise die aktuell laufende Duschbrausenaktion.
Beitragsgesuche sind elektronisch einzureichen
Der Gemeinderat hat die Energieagentur St. Gallen für die Umsetzung des Energieförderprogramms 2023 bis 2025 bestimmt.
Wer ein Fördergesuch einreichen will, muss dies vor Beginn der Arbeiten elektronisch einreichen.
Ist der Beitrag zugesichert, muss das geförderte Vorhaben innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden, ansonsten verfällt der zugesicherte Beitrag.
Maximaler Förderbetrag ist festgelegt
Die Beiträge werden ausbezahlt, wenn der vollständige Projektabschluss des Gesuchstellers vorliegt.
Pro Wohneinheit ist ein maximaler Förderbetrag von 7000 Franken festgelegt.
Der Mindestförderbetrag beträgt 1000 Franken pro Fördermassnahme.
Ist das zur Verfügung stehende Budget eines Jahres ausgeschöpft, werden die Gesuche auf eine Warteliste aufgenommen und nach Verfügbarkeit der Mittel im Budget des Folgejahres bearbeitet.