Die Christbäume können bis Ende Februar 2021 gebührenfrei entsorgt werden.
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Ein Mann trägt einen Weihnachtsbaum. (Symbolbild) - dpa
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Die Christbäume können bis Ende Februar 2021 gebührenfrei entsorgt werden. Ab März 2021 gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend frankiert werden.

Den Baum können Sie neben den Unterflurbehältern bereitstellen (nicht in den Behälter werfen). Grössere Bäume bitte zerkleinern (z. B. in der Mitte halbieren).

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