Die Inkraftsetzung des Jagdgesetzes erfolgt auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren in Bütschwil-Ganterschwil.
Bütschwil-Ganterschwil
Das Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil - Screenshot Google Maps
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Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, wird mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren.

Die Waldregionen unterstützen die Massnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und wollen daher den Rückbau von unnötigen oder nicht mehr erlaubten Zäunen mit einem finanziellen Anreiz fördern. Dafür stellen die fünf Regionen einmalig je 15'000 Franken zur Verfügung. Die Unterstützung beschränkt sich auf Zäune im Wald und unmittelbar am Waldrand und sieht wie folgt aus:

Zwei Fanken pro Laufmeter Zaun für Rückbau und sachgerechte Entsorgung, erfolgte der Rückbau schon früher, aber ist das Material noch im Wald reduziert sich die Unterstützung auf 1/3: 65 Rappen pro Laufmeter des ehemaligen Zaunes. Die minimale Summe pro Objekt und Abrechnung liegt bei 100 Franken.

Ein Anreiz zur Reduktion der fixen Zäune

Die Zusicherung der Unterstützung ist vor dem Abbruch einzuholen. Dazu steht auf der Webseite ein Antragsformular zur Verfügung, welches bei der jeweiligen Waldregion einzureichen ist. Wenn die finanziellen Mittel in der einzelnen Waldregion aufgebraucht sind, fällt die Unterstützung dahin.

Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei den einzelnen Waldregionen. Ab dem 1. Oktober 2021 können Anträge eingereicht werden. Die Waldregionen rechnen damit, dass die Aktion Ende 2022 wegen aufgebrauchter Mittel beendet sein wird. Spätestens Ende 2024 fallen Unterstützungen dahin.

Die Waldregionen sind sich bewusst, dass die Unterstützung in keiner Weise die effektiven Rückbaukosten decken. Sie hoffen aber, dass die Mittel einen Anreiz zur Reduktion der fixen Zäune im Lebensraum sind und damit zu einer raschen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben über Zäune beitragen.

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