

Ast- und Blattwerk ist in Ebnat-Kappel zurückzuschneiden

Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht durch Hecken und Sträuchern aus Vorgärten behindert werden.
Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen darf nicht in die Verkehrswege ragen und hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4,50 Meter Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann dieser bis auf eine Höhe von 2,50 Meter verkleinert werden.
Ebenso sind die Sichtbereiche bei Grundstückzufahrten, Einmündungen und Kreuzungen auf beide Seiten ausreichend freizuhalten, so dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gesehen werden können.
In der Regel genügt es, wenn das geforderte Sichtfeld zwischen 60 Zentimeter und drei Meter über der Fahrbahnebene optisch hindernisfrei ist.
Der Rückschnitt soll noch vor den Sommerferien 2023 erfolgen
Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Strassenabstandsbestimmungen nach Strassengesetz des Kantons St.Gallen einzuhalten.
Die Gemeinde Ebnat-Kappel bittet deshalb, überragende Hecken und Sträucher noch vor den Sommerferien 2023 zurückzuschneiden.
Damit Pflanzen auch bei dem weiteren Wachstum nicht in den Trottoir- und Strassenbereich oder in Wege hängen, sind Sträucher und Bäume grosszügig zu kürzen.
Bei Fragen können sich die Einwohner an die Bauverwaltung der Gemeinde wenden.