

Ostermundigen: Kreditbeschluss des Gemeindesrates

Der Gemeinderat hat am 26. Januar 2021, 23. Februar 2021 und 27. April 2021 für die Beantwortung der noch unbeantworteten parlamentarischen Vorstösse im Zusammenhang mit der PVS BIO und der diesbezüglichen laufenden Beschwerdesache vor dem Bundesverwaltungsgericht Nachkredite für externe Honorare zu Lasten der Erfolgsrechnung 2021 bewilligt.
Gestützt auf Art. 101 der Kantonalen Gemeindeverordnung und Art. 19 der Gemeindeordnung Ostermundigen sind folgende Nachkredite als gebundene Ausgaben zu qualifizieren:
- CHF 45‘000.00 Berichterstattung zur Aufarbeitung der parlamentarischen Vorstössen
- CHF 20‘000.00 Stellungnahme Beschwerde Bundesverwaltungsgericht
- CHF 90‘000.00 weitere Aufarbeitung der parlamentarischen Vorstösse
Gegen diese Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Publikation nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden.