Die Gemeinde Ittigen hat den Streit um 12 Hektaren Land auf juristischer Ebene verloren. Demnach bleiben die Flächen im Inventar des Kantons Bern.
Ittigen
Blick von Westen aus auf Ittigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde Ittigen hat den Streit um die 12 Hektaren Land beim Ittigenfeld und Kappelisacker auf juristischer Ebene verloren. Dies hat zur Folge, dass die erwähnten Flächen im kantonalen Inventar der Fruchtfolgefläche (FFF) bestehen bleiben. Darüber hat die «Berner Zeitung» berichtet.

Seit 2010 ergänzt der Kanton sein Inventar von Fruchtfolgeflächen. Dafür rackert das Amt für Gemeinden und Raumplanung jede Gemeinde nach der anderen ab, wodurch das Inventar laufend wächst.

Als Fruchtfolgeflächen gelten in der Schweiz Ackerland, Kunstwiesen und ackerfähige Naturwiesen. Den Kantonen wird durch den Bund vorgeschrieben, wie viel Hektaren FFF mindestens vorhanden sein müssen. Der Kanton Bern muss demnach eine Fläche von 82'2000 Hektaren vorweisen.

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