Der Gemeinderat hat am 15. März 2021 diverse Verkehrsmassnahmen beschlossen.
Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone - AFP/Archiv
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Wie die Gemeinde Ittigen schreibt, gilt die Tempo-30-Zone Talweg, Zonensignalisation 30 km/h ab der nördlichen Seite der Einmündung Hofgutweg bis zur Einmündung Worblentalstrasse, inklusive Schulweg ab der Einmündung Talweg bis zur Einmündung Grauholzstrasse.

Untere Zollgasse

Tempo-30-Zone Untere Zollgasse, Zonensignalisation 30 km/h ab der nördlichen Seite der Einmündung in den Hinteren Schermen bis zur nördlichen Seite der Einmündung in die Lutschenstrasse.

Auflage und Beschwerdemöglichkeit

Die Planunterlagen liegen vom 12. Mai 2021 bis 11. Juni 2021 im Dienstleistungszentrum der Gemeinde, Rain 7, 3063 Ittigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder sind unten einsehbar.

Während der Auflagefrist kann schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Einsprechers bzw. der Einsprecherin enthalten

Die Verkehrsmassnahmen treten nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

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