

Ittigen passt baurechtliche Grundordnung an

Das Areal «Hinterer Schermen 44» ist mit dem «Schermengut» überbaut, welches Teil der historisch bedeutenden Gewerbesiedlung im Schermen ist. Es umfasst die bisher gewerblich und zu Wohnzwecken genutzte Liegenschaft Ittigen-Grundbuchblattnummer 685 sowie den angrenzenden Parkplatz inklusive Obstbäume.
Als Ergänzung zum schützenswerten Ensemble soll nun im östlichen Teil des Areals ein Neubau im Sinne eines «Pavillons im Grünen» entstehen. Der geplante Neubau fügt sich durch seine Abmessungen und Gestaltung in die bestehende Umgebung ein, ohne das historische Gebäude und den parkähnlichen Garten zu beeinträchtigen.
Das Projekt wurde im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege und weiteren Amts- und Fachstellen sorgfältig erarbeitet. Es bedingt eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung und der Überbauungsordnung Nummer 201 «Hinterer Schermen 44».
Eingaben sind in Mitwirkungsbericht zusammengefasst
Interessierte setzten sich während der öffentlichen Mitwirkung kritisch mit der Planung auseinander. Sämtliche Eingaben sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst worden. Dieser kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Das zuständige Departement wurde beauftragt, die aus der öffentlichen Mitwirkung gewonnenen Erkenntnisse in der weiteren Projektierung zu berücksichtigen. Die angepasste baurechtliche Grundordnung wurde zur kantonalen Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.