Stettlen fordert die Grundeigentümer auf, ihre Sträucher, Bäume und Zäune an den Strassen gemäss Bestimmungen zurückzuschneiden beziehungsweise anzupassen.
Blüte in Stettlen.
Blüte in Stettlen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Wie die Gemeinde Stettlen informiert, werden die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser ersucht, sich bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen an die Bestimmungen zu halten.

In den Strassenraum ragende Pflanzen gefährden die Verkehrssicherheit

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen, in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Das Einhalten der Abstände

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz und die Strassenverordnung unter anderem vor, dass Hecken, Sträucher, Anpflanzungen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben müssen. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 Metern freigehalten werden.

Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden und Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben. Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 Zentimeter überragen.

Extra Abstand für Stacheldrahtzäune

Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand beziehungsweise ein halber Meter ab Gehwegkante.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle. Deshalb werden Grundeigentümer gebeten, das Äste und Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb zurückzuschneiden. Im Verlaufe des Jahres 2022 müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.

Auf Kosten des Grundeigentümers

Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer ausführen lassen.

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