Am 17. August hat der Gemeinderat von Lauterbrunnen beschlossen, die bestehende Regelung zu den Schültertransportkosten anzupassen.
Schulkinder
Schulkinder auf dem Weg zur Schule. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde Lauterbrunhat beschlosssen, die bisher geltende Regelung so anzupassen, dass ein Betrag in der Höhe von 70% der Libero-Abokosten entschädigt werden. Zu diesem Schluss kam der Gemeinderat nach dem ein Antrag an die Gemeinde gereicht wurde, dass die Schültertransportkosten anzupassen seien.

Der Gemeinderat hat vom Antrag Kenntnis genommen und das Ressort Bildung und Kultur beauftragt, sich mit dem Thema Fahrkarten für Schulkinder zu befassen und dem Gemeinderat einen Vorgehensvorschlag zu unterbreiten.

Gespräche mit Bahnunternehmen

Gespräche mit den Bahnunternehmen haben ergeben, dass es diesen nicht gestattet ist, auf den Strecken des öffentlichen Verkehrs ein auf die Bedürfnisse der Schüler angepasstes Abonnement abzugeben. Es muss daher auf das Libero-Angebot zurückgegriffen werden.

Der Gemeinderat bedauert dies, hat aber auch Verständnis dafür und hat nun beschlossen, die bisher geltende Regelung so anzupassen, dass ein Betrag in der Höhe von 70 % der Libero-Abokosten entschädigt werden.

Für unzumutbare Schulwege, auf denen kein öffentlicher Verkehr angeboten wird, erfolgt eine Entschädigung pro Fahrkilometer. Diese Anpassung hat zur Folge, dass die bisherigen Ansätze leicht nach oben angepasst werden.

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