

Gündlischwand: Elektronische Einreichung der Baugesuche

Wie die Gemeinde Gündlischwand informiert, sind Baugesuche neu ab 1. März 2022 über das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung Gündlischwand weist physische Baugesuche ab 1. März 2022 zurück. Die Baugesuche sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren sind neu im eBau auszufüllen, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochzuladen und der Gemeindeverwaltung Gündlischwand zu übermitteln.
Das System generiert ein Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.