

Die Abstimmung in Lauterbrunnen muss wiederholt werden

Die Stimmberechtigten haben an der Urne vom 25. September 2022 für die Sanierung von drei Brücken im Gebiet Sulsbach bis Spryssenwald einen Investitionskredit von 655'000 Franken bewilligt.
Im Rahmen der Botschaft wurden die Bürger über die Kosten, die Folgekosten und über die Finanzierung dahingehend informiert, dass an die Gesamtkosten von 655'000 Franken, wie bereits bei der Erstellung vor rund 30 Jahren, Kantonsbeiträge in der Höhe von 70 Prozent geleistet werden.
Konkret heisst das, dass der Kanton rund 400'000 Franken an die Sanierung geleistet hätte.
Damit Beiträge an Forststrassen geleistet werden, müssen die besagten Strassen im Waldstrassenplan enthalten sein.
Gegen den Waldstrassenplan wurde Beschwerde eingereicht
Bekanntlich hat die Gemeinde einen Waldstrassenplan erstellt, welcher vom Kanton genehmigt wurde.
Gegen diese Genehmigung haben einige Bürger oder Interessengruppen Beschwerde geführt.
Sie forderten, dass einzelne Strecken im Gebiet Lauterbrunnen-Mürren oder Isenfluh-Sulwald-Mürren aus dem Waldstrassenplan zu streichen sind.
Begründet wurden die Beschwerden unter anderem damit, dass diese Strassen nicht ausschliesslich als Forststrassen genutzt würden und die Fahrregelungen für Private auf diesen Forststrassen nicht garantiere, dass die Anstösser die Strassen stets befahren dürfen.
Die Gespräche mit den Beschwerdeführern führten zu keinem Einlenken
In Gesprächen mit den Beschwerdeführern wurde darauf hingewiesen, dass Anstösser trotz des Eintrags in den Waldstrassenplan keine Einschränkungen in Bezug auf die Fahrregelungen für Private erfahren werden.
Sollten die Strassen jedoch aus dem Waldstrassenplan gestrichen werden, werde die Gemeinde künftig keine Beiträge mehr an den Strassenunterhalt erhalten.
Leider haben diese Gespräche zu keinem Einlenken geführt und die Beschwerden wurden unter Kenntnis der finanziellen Konsequenzen für die Allgemeinheit aufrechterhalten.
Die Justizbehörde hat nun über die Beschwerden entschieden und den Anträgen der Beschwerdeführer entsprochen.
Einige Strassenstücke mussten aus dem Waldstrassenplan gestrichen werden
In der Konsequenz werden die besagten Strassenstücke aus dem Waldstrassenplan gestrichen und werden zu Gemeindestrassen.
Folglich gehen ab sofort alle Unterhaltskosten zu hundert Prozent zu Lasten der Gemeinde, Kantonsbeiträge gibt es keine mehr.
Der Gemeinderat wird in der Folge über entsprechende Fahrverbote, respektive Ausnahmeregelungen und Gebühren auf dieser neuen Gemeindestrasse zu beschliessen haben.
Die Ausgangslage über dem Kredit ändert sich drastisch
Dieser Umstand führt nun dazu, dass die Ausgangslage für den von den Stimmberechtigten bewilligte Kredit über 655'000 Franken mit rund 400'000 Franken Kantonsbeiträgen wesentlich anders ist.
Dies hat zur Folge, dass die Stimmberechtigten an einer kommenden Urnenabstimmung erneut und unter Kenntnis der neuen Finanzierung über den Kredit beschliessen müssen.