

Das Trinkwasser in Beatenberg ist hygienisch einwandfrei

Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren. In Beatenberg werden etwa 1250 Einwohner, ohne den Tourismus gezählt, mit Trinkwasser versorgt. Die Trinkwasserproduktion minimum beträgt 324 Kubikmeter pro Tag und maximum 670 Kubikmeter pro Tag.
2021 sind übers Jahr verteilt 12 bakteriologische sowie 3 chemische Trinkwasserproben durchs kantonale Laboratorium Bern und Laboratorium Dr. G. Bichsel AG in Interlaken untersucht worden. Die mikrobiologischen und chemischen Trinkwasserproben lagen, soweit untersucht, alle innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.
Das Quellwasser wird aufbereitet
Das Beatenberger-Trinkwasser hat seine Herkunft aus den Quellen Schrick, Schlüechten, Winkelmoos, Mooswald, Baumisboden, Breitschlag, Holzflüh und Scheijeflüh. Das gesamte Beatenberger Quellwasser wird durch Flockung, Sandfiltration, Aktivkohle und einer UV-Anlage im Reservoir Waldegg zentral aufbereitet, entkeimt und ins Trinkwassernetz abgegeben. Durch diese Aufbereitung ist das Trinkwasser geschmacklich neutral, bietet jedoch keinen Netzschutz.
Die Gebiete in Beatenberg, die mit Trinkwasser versorgt werden, sind Bäuerten Waldegg, Spyrenwald, Schmocken sowie der Ortsteil Sundlauenen. Der tiefste Punkt mit Beatenberger Trinkwasser ist Sundlauenen mit circa 580 Meter über dem Meer. Der höchste Punkt mit Beatenberger Trinkwasser ist Niederhorn mit circa 1950 Meter über dem Meer.
Vermieter sind verpflichtet, Wasser aus privaten Quellen zu kontrollieren
Für Konsumenten von privaten Quellen, welche nicht ans Trinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen sind, gilt, dass sie selbst für die Kontrolle ihres Trinkwassers verantwortlich sind. Liegenschaftsbesitzer, welche Trinkwasser von privaten oder eigenen Quellen abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand eigener gemachter Untersuchungen jederzeit belegen können. Eine amtliche Kontrolle erfolgt bei privaten Versorgungen nur bei Verdacht auf Verunreinigungen. Die Besitzer von derartigen Liegenschaften haben die Pflicht zur Selbstkontrolle nach Artikel 23 des Lebensmittelgesetzes.
Einzelheiten zu den Trinkwasserergebnissen findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite.