

Illnau-Effretikon: Nothilfeprogramm - Rückzahlungsmodalitäten

Der Stadtrat hat im Frühjahr 2020 ein kommunales Hilfsprogramm geschnürt, um Kleinstunternehmen und Selbständigerwerbende, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Not geraten sind, zu unterstützen. Zur Abfederung finanzieller Einschnitte hat er bislang Darlehen im Umfang von Fr. 175'600.- gesprochen
(30 empfangende Personen). Davon wurden per 30. November 2020 Fr. 44'000.- mit Ablauf der ersten Darlehensfrist zurückbezahlt; derweil wurden Darlehen in der Höhe von Fr. 131'600.- bis 31. März 2021 verlängert.
Der Kanton Zürich erwartet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Gelder im Umfang von Fr. 170'000.- per Ende April 2021 abgerechnet werden. Der Stadtrat hat sich deshalb mit der Fragestellung auseinandergesetzt, welche Gelder zurückzubezahlen sind und in welchen Fällen ein à fonds perdu-Beitrag erfolgen kann. Er hat dazu Kriterien definiert und tritt nun mit den Empfänger/innen in Kontakt, um die Rückzahlungs- bzw. Erlassmodalitäten zu regeln.
Die Gesuche und die Anfragen für Nothilfe haben in den letzten Monaten merklich abgenommen – seit Jahresbeginn ging ein einziger neuer Antrag ein. Der Stadtrat schliesst daraus, dass die übergeordneten Hilfsinstrumente grundsätzlich gut greifen. Trotzdem gibt es weiterhin Unternehmen, die keine adäquate Hilfestellung erhalten (z. B. Startups) oder bei denen ein zeitliches Vakuum bis zur Auszahlung der Gelder entsteht.
Keine Notwendigkeit für neues Budget für die Nothilfe
Der durch den Stadtrat in Ergänzung gesprochene Kredit von Fr. 170'000.- wird parallel mit der Abrechnung der kantonalen Gelder per Ende April 2021 ausser Kraft treten.
Der Stadtrat sieht im Moment keine Notwendigkeit, ein neues Budget für die Nothilfe zu bewilligen. Jedoch ist er bereit, in finanzielle Not geratene Unternehmen weiterhin anhand der bisherigen Kriterien zu unterstützen. Allfällige Unterstützungen wird er hierzu künftig seiner eigenen Finanzkompetenz anrechnen.
Der Stadtrat hat Mieterinnen und Mietern von städtischen Liegenschaften Mietzinse bisher gestundet. Solche Stundungen sind weiterhin möglich – der Stadtrat entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über deren Umgang.