

Effretikon
Gemeinde Lindau: Ersatzwahl Mitglied der Kirchenpflege
Für den aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Lindau zurückgetretenen Alfred Behn-Eschenburg ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu wählen.

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Wählbar ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, den politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen gemäss Kirchenordnung erfüllt. Die Anordnung zur Ersatzwahl sowie das Formular für einen Wahlvorschlag finden sich auf der Website der Gemeinde Lindau.
Das Formular für einen Wahlvorschlag kann auch während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
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