Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Friedensrichterwahlen 2021 für den 7. März und einen allfälligen 2. Wahlgang für den 13. Juni angeordnet.
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Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat den 1. Wahlgang für die Friedensrichterwahlen 2021 für den 7. März 2021 und einen allfälligen 2. Wahlgang für den 13. Juni 2021 angeordnet. In Anwendung von Artikel 16 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Den Wahlunterlagen wird, gestützt auf § 61, Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte (GPR), § 31 Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und Art. 16 der Gemeindeordnung, ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die als öffentlich zu Wahl vorgeschlagene Kandidatinnen oder Kandidaten auf dem Beiblatt aufgeführt sein wollen, haben sich bis spätestens am Montag, 23. November 2020, 12:00 Uhr, beim Gemeinderat, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau schriftlich zu melden. Sie teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit.

Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. (Ein entsprechend vorbereitetes Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden). Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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