

Ruhestörung durch Drohnen und Modellflugobjekten in Lumnezia

Wie die Gemeinde Lumnezia berichtet, kommt es immer wieder vor, dass Dronen oder Modellflugobjekte über die Dörfer oder in deren Nähe gesteuert werden.
Dronen- oder Modellflug-Piloten werden hiermit auf das Gesetz für die öffentliche Ordnung der Gemeinde Lumnezia aufmerksam gemacht:
Art. 23 Dronen und Modellflugobjekte
Für Flüge mit Dronen oder Modellflugobjekten ist eine Entfernung von mindestens 100 m gegenüber Personen oder Wohngegenden einzuhalten. Im Übrigen gelten die Regelungen der Verordnung des UVEK (SR 748.941) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK)
Im Zusammenhang mit Lärmimissionen sind die Nachtruhezeiten einzuhalten. Überdies ist Art. 684, Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu beachten, welcher das Nachbarschaftsrecht regelt.
Ebenfalls sind die Regelungen bezüglich Umweltschutz und Störungen der Wildruhezonen zu beachten.