Wie die Gemeinde Obersaxen Mundaun berichtet, sind die Spesenabrechnungen für das Jahr 2021 bis spätestens 8. Dezember 2021 einzureichen.
Dorfzentrum von Obersaxen Mundaun.
Dorfzentrum von Obersaxen Mundaun. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie die übrigen Funktionäre haben für ihre Tätigkeit Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Abrechnungen sind in gewohnter Weise mit dem Abrechnungsformular für Entschädigungen und Spesen bis spätestens am 8. Dezember 2021 vorzunehmen bzw. an die Gemeindeverwaltung einzureichen.

Das Abrechnungsformular kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder im Internet heruntergeladen werden.

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