Die Nutzer der Lokalitäten und Anlagen der Gemeinde Ilanz/Glion, die eine Änderung der bestehenden Jahresbelegung wünschen, müssen sich melden.
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Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Ilanz/Glion informiert, ist die Immobilienverordnung der Gemeinde Ilanz/Glion per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Gemäss Artikel 8 Abschnitt 4 der Immobilienverordnung haben Nutzer, die eine Änderung der bestehenden Jahresbelegung wünschen, sich zu melden. Ebenfalls soll der Verzicht auf die Nutzung während gewisser Monate beziehungsweise diesbezügliche Änderungen gemeldet werden (Artikel 8 Abschnitt 5).

Zwingende Angaben für die Meldung der Jahresbelegung sind: vollständige Adresse des Vereins oder der Privatperson, verantwortliche Kontaktperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, gewünschte Lokalität, gewünschter Wochentag sowie gewünschte Uhrzeit (Dauer), gewünschter Zeitraum (Start- und Enddatum, allfälliger Verzicht auf die Nutzung), Zweck/Grund der Reservation, Teilnehmerzahl. Meldeschluss ist der 13. Mai 2022.

Rückmeldung der Jahresbelegung

Die Gemeinde bittet sämtliche Nutzer um eine Rückmeldung bezüglich der Jahresbelegung (abweichend zu den Festlegungen in Artikel 8 Abschnitt 4 der Immobilienverordnung). Dies gilt für alle Lokalitäten und Anlagen der Gemeinde Ilanz/Glion, das heisst auch für Sitzungszimmer. Die Gemeinde dankt für das Verständnis und die wertvolle Zusammenarbeit. Die Jahresbelegungspläne der Dauernutzer werden durch das Sekretariat Kanzlei und das Sekretariat Schule bis spätestens Mitte Juli 2022 festgelegt. Die Zuteilung und Bestätigung erfolgt ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

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